Abrechnung

Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse

Wir rechnen mit den gesetzlichen und privaten Kostenträgern ab. Wenn sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung bis auf einen Eigenanteil (10 Prozent des Rezeptwertes + 10 EUR). Sollten Sie von Zuzahlungen befreit sein, entfällt dieser Eigenanteil.

Die private Krankenversicherung erstattet die Behandlungskosten in Abhängigkeit vom individuellen Vertrag.

Auch besteht die Möglichkeit, die Stunden privat zu bezahlen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.

Wir möchten betonen, dass unsere Hauptpriorität Ihre Gesundheit ist. Unsere Abrechnungsunterstützung soll sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Pflege erhalten, ohne unnötigen Stress bezüglich der Finanzen. Wenn Sie Fragen zur Abrechnung oder zu Ihrer Krankenversicherung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und sicherzustellen, dass Sie die Behandlung erhalten, die Sie benötigen, um sich optimal zu erholen.